Revision kantonales Energiegesetz
Am 17. Januar 2012 hat der Grosse Rat bei der zweiten Lesung die Revision des kantonalen Energiegesetzes mit 97 Ja zu 37 Nein angenommen. Der Kanton Aargau verfügt damit wieder über eine Gesetzesgrundlage, mit welcher auch einige Verpflichtungen aus dem nationalen Stromversorgungsgesetz umgesetzt werden können.
Der VAS zeigt sich zufrieden, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Weiterentwicklung der Stromversorgung im Kanton Aargau bekannt sind.
Offen bleibt, ob gegen das Energiegesetz das Referendum ergriffen wird. Falls 3‘000 Unterschriften zusammen kommen, müssen die Aargauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Urne über die Einführung des EnergieG abstimmen. Der VAS geht davon aus, dass das Referendum nicht ergriffen wird.
Der VAS ist sich durchaus bewusst, dass das nun vorliegende kantonale EnergieG Stärken und Schwächen beinhaltet. Wir schliessen uns jedoch der Meinung des Baudirektors Peter C. Beyeler an: „Vollkommene Gesetze gibt es nicht - die Demokratie hat keine Siebenmeilenstiefel.“
Präsentation EnergieG 11.11.11 Botschaft EnergieG 02.11.11 Synopse EnergieG
Unterlagen Kooperationsanlass vom 21.11.2011
Für den Kooperationsanlass vom 21. November 2011 haben sich erfreulicherweise mehr Teilnehmer angemeldet als wir erwartet haben.
Hier finden Sie die Seminarunterlagen als PDF 
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